DigiRental Wien
Rüdigergasse 16, Eingang Grüngasse, 1050 Wien, Tel.: 01 / 585 12 99
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    Traverse, Lichtstative, Grip

Mietbedingungen

     

1. Voranmeldung und Übernahme
Grundsätzlich gilt, dass die Mietsachen beim Vermieter nach erfolgter Voranmeldung und Reservierungsbestätigung abgeholt werden müssen (siehe Abholmöglichkeiten). Der Vermieter wird sein Möglichstes tun, um den Terminwunsch des Mieters zu erfüllen. Für Schäden, die aus einer Nichterfüllung resultieren sollten, wird keine Haftung übernommen.

Falls eine Zustellung auf dem Postweg gewünscht wird, oder erforderlich ist, kontaktieren Sie uns bitte bezüglich Details. Wir bitten um Verständnis, dass wir das  Service von Fernleihen nur für bestehende Kunden anbieten.

 

2 . Mietdauer
Der Vertrag erlischt, sobald sämtliche Mietgegenstände wieder beim Vermieter sind. Falls die Mietgegenstände nicht termingemäß retourniert werden, läuft die Miete automatisch weiter. Ein Miettag entspricht 24 Stunden.

 

3. Ausweispflicht
Der Mieter ist verpflichtet, seinen Pass oder Personalausweis und seinen Meldezettel vorzulegen.

 

4. Kaution und Mietgebühr
Der Mieter muss bei Abholung der Mietsachen die vereinbarte Kaution hinterlegen und die Mietgebühr begleichen. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe wird die Kaution wieder zurückgezahlt.

5. Eigentumsrecht
Die Mietsache bleibt Eigentum des Vermieters. 

 
 
 

 

6. Prüfung der Mietsache
Beanstandungen über Mängel an der Mietsache können nur bei der Übernahme derselben geltend gemacht werden. Sofern schriftlich nicht anders festgehalten, hat der Mieter alle Mietgegenstände in gebrauchsfähigem Zustand erhalten. Allfällige Defekte während des Betriebes sind unvorhersehbar, daher wird vom Mieter ausdrücklich auf jegliche Schadenersatzforderung verzichtet.

 

7. Sorgfaltspflicht
Die Mietgegenstände sind sorgfältig und sachgemäß zu behandeln. Allfällig entstandene Mängel und Defekte sind zu melden.

 

8. Sicherheitsvorschriften
Der Mieter soll alle notwendigen Maßnahmen zu Verhinderung von Unfällen einhalten.

 

9. Haftung

Während der Mietdauer lehnt der Vermieter jede Haftung im Zusammenhang mit der Mietsache ab. Das Einhalten von erforderlichen Bewilligungen und behördlichen Auflagen, ist Sache des Mieters.

 

10. Es gelten grundsätzlich nur schriftliche Vereinbarungen. Gerichtsstand ist Wien.


Stand: April 2011

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